Angeln an unserem Gewässer

 

Drei Dinge gehören zur Voraussetzung, um an unserem Gewässer Fischen zu können.

  • Die Landesfischereiprüfung

  • Einen gültigen Landesfischreischein

  • Einen Fischerei-Tageschein für unser Gewässer

    Den Fischerei-Tagesschein können Sie im Angelshop Ganz Illingerstraße 15 66299 Bildstock, im Anglerbedarf Guillaume Wellesweilerstr. 90 66538 Neunkirchen oder ab 15:00 Uhr außer am Mittwoch in der Vereinshütte erwerben.

    Der Angelschein kostet 8 €. Das Fanggewicht pro Tagesschein beträgt 3kg beim Erreichen des Fanggewichtetes, kann ein neuer Tageschein, um weiter Angeln zu können, nachgekauft werde.

     

    Es dürfen gefangen werden:

  • 1 Hecht - Mindestmaß 50 cm oder,

  • 1 Zander - Mindestmaß 45 cm oder,

  • 1 Karpfen - Mindestmaß 35 cm oder,

  • 3 Schleien Mindestnaß 25 cm oder,

  • 2 Aale Mindestmaß 40 cm oder,

  • 4 Forellen Mindestmaß 25 cm sowie,

  • Weißfische bist das Fanggewicht von 3 kg erreicht ist.

  • Störe sind an unserem Gewässer ganzjährig gespeert!

     

    Schonzeit

    Hechte und Zander sind vom 15. Feburar bis 31 Mai gespeert!. Zu beachten sind auch unsere anderen Sperrzeiten, die in unserem Terminkalender aufgeführt sind.

    Es darf nur mit 2 Ruten mit oder ohne Rolle gefischt werden.

     

    Verboten ist:

  • Die Verwendung von Futterbooten

  • Das Angeln mit lebenden Köder

  • Das Hältern der Gefangenen Fische

  • Das Fischen mit nicht waidgerechten Angelmethoden

  • Das Anfüttern und Angeln mit Ver de Vas

  • Der Gebrauch von gefärbten Maden

  • Das Anzünden von offenem Feuer

  • Das Verunreinigen des Gewässers und der Angelplätze

  • Das Fischen bei Nacht

     

    Es sind mitzuführen:

    Hakenlöser, Waage, Metermaß, Umfangkescher und waidgerechtes Schlachtgerät.

    Jeder Aufforderung der Aufsichtsperson des Angelsportvereins zur Kontrolle muß nachgekommen werden, auch wenn die Aufforderung an ein und dem selben Tag wiederholt erfolgt.

    Zuwiederhandlungen werden mit dem Entzug des Angelscheines geahndet. Eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr erfolgt nicht.

     

    Das Angeln im Bereich am hinteren Damm ist verboten!

     

    Schwerbehinderte im Rollstuhl sollten in Bekleitung angeln, da wir noch keine Behindertengerechte Angelplätze haben! Wer alleine angelt tut dies auf eigene Gefahr, der ASV übernimmt keine Haftung!