Bitte beachten Sie zum Fischen bei uns, auch immer die Aushänge an unserer Angelhütte! Teils gibt es aktuelle Anlässe, die wir nicht zeitnah auf unserer Homepage benennen können. Gerne
können Sie sich auch bei Fragen mit unserer Angelhütte, während den Öffnungszeiten, vor einer geplanten Angetour, in Verbindung setzen.
Schwerbehinderte im Rollstuhl sollten in Begleitung angeln, da wir noch keine Behindertengerechte Angelplätze haben! Wer alleine angelt tut dies auf eigene Gefahr, der ASV übernimmt keine
Haftung!
- In der Winterzeit 2021/2022 ist der Weiher für Gastangler in der Ganzen Woche geöffnet. Pro Tagesschein darf nur 1 Lachsforelle gefangen werde. Hat man eine
Lachsforelle gefangen muss das Angeln beendet werden. Ein Nachkauf eines Tagesschein ist nicht möglich.
- Im Zeitraum der Winterfischerei ist Angeln an unserem Gewässer bis Sonnenuntergang erlaubt! Fischen bei Dunkelheit sowie Eisangeln ist verboten. Bei Dämmerung muss eingepackt werden.
- Gefischt werden darf in der Sommerzeit, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Den Fischerei-Tagesschein können Sie an folgenden Stellen erwerben:
- Tabakwaren und Lottoannahmestelle Elke Flammann Illinger Straße 27, 66299 Bildstock (ab 7:00 Uhr)
- Guillaume (Nagel Petra), Wellesweilerstr. 90 66538 Neunkirchen
-
Angelfachmarkt Weirich, Im Teich 5a, 66459
Kirkel
-
Angelsport Becker, Neumühler Weg 75, 66130 Saarbrücken-Güdingen
- Hoffis Carp Fishing Point Saar, Sulzbachtalstr. 38, 66280 Sulzbach.
- Oder ab 15:30 Uhr außer am Mittwoch in der Vereinshütte.
- Den Fischerei Tagesschein können Sie auch online erwerben.
Der Angelschein kostet 12 €. Das Fanggewicht pro Tagesschein beträgt 3kg beim Erreichen des Fanggewichtetes, kann ein neuer Tageschein (außer bei Forellen), um weiter Angeln zu können,
nachgekauft werde. Im Zeitraum der Winterfischerei, darf nur ein Angelschein pro Tag erworben werden.
Drei Dinge sind Voraussetzung, um an unserem Gewässer Fischen zu können.
- Die Landesfischereiprüfung
- Einen gültigen Landesfischereischein
- Einen Fischerei-Tageschein für unser Gewässer
Es dürfen gefangen werden:
- 1 Hecht - Mindestmaß 50 cm oder,
- 1 Zander - Mindestmaß 45 cm oder,
- 1 Karpfen - Mindestmaß 35 cm oder,
- 3 Schleien Mindestmaß 25 cm oder,
- 2 Aale Mindestmaß 40 cm oder,
- 1 Forellen Mindestmaß 25 cm sowie,
- Weißfische bist das Fanggewicht von 3 kg erreicht ist.
-
Störe und Graskarpfen sind an unserem Gewässer ganzjährig gesperrt!
Besatz:
-
Rotaugen
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Aale
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Schleien
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Zander
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Karpfen
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Hechte
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eventuell noch Restbestände von Forellen vom Herbstbesatz.
Schonzeit:
Verboten ist:
- Die Verwendung von Futterbooten
- Das Angeln mit lebenden Köder
- Das Fischen mit nicht waidgerechten Angelmethoden
- Das Anfüttern und Angeln mit Ver de Vas
- Der Gebrauch von gefärbten Maden
- Das Anzünden von offenem Feuer
- Das Verunreinigen des Gewässers und der Angelplätze
- Das Fischen bei Nacht
- Eisfischen
- Gefangene Fische zurück zu setzen
Es sind mitzuführen:
- Hakenlöser
- Waage
- Metermaß
- Umfangkescher und waidgerechtes Schlachtgerät.
Routenzahl:
- Es darf nur mit 2 Ruten mit oder ohne Rolle gefischt werden.
Beachten Sie!
Bei Aufforderung eines Mitgliedes des ASV Bildstock ist der Angelschein vorzuzeigen. Das Mitglied ist zur Kontrolle berechtigt. Jeder Aufforderung der Aufsichtsperson zur Kontrolle muss
nachgekommen werden, auch wenn die Aufforderung an ein und dem selben Tag wiederholt erfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug des Angelscheines geahndet. Eine Rückerstattung der gezahlten
Gebühr erfolgt nicht.
Das Angeln im Bereich am hinteren Damm ist verboten!